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Anschlussbestellung Wasser

Anschluss an die Trinkwasserversorgung

Bei Neubauten, Sanierungen oder der Erhöhung bestehender Wasseranschlüsse gelten in Steinhausen klare Vorgaben für die Finanzierung der Erschliessung mit Trink- und Löschwasser. Die Grundlage dafür bildet das Reglement über die Erschliessungsfinanzierung Wasser.

Überschrift

Für den Anschluss eines Grundstücks an das Trinkwassernetz sind zwei einmalige Beiträge zu leisten:

  • Netzanschlussbeitrag
    Dieser deckt die effektiven Kosten für die Erstellung oder Änderung des Hausanschlusses bis zur Gebäudeeinführung (inkl. Planung, Material, Grabarbeiten, Leitungseinbau und Administration).

  • Netzkostenbeitrag
    Dieser dient als Kostenanteil für die Mitbenutzung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen. Die Höhe richtet sich nach dem benötigten Wasserdurchfluss (Loading Unit LU) gemäss SVGW-Richtlinie W3.

Eine Beitragspflicht entsteht jeweils bei der Erstellung, Änderung oder Erweiterung eines Anschlusses. Bei baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen eines Gebäudes wird der Netzkostenbeitrag auf Basis der zusätzlichen LU-Anzahl berechnet. Für Ersatzbauten gelten spezielle Anrechnungsregelungen.

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