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Anschlussbestellung Strom
Neue Stromanschlüsse – Beitragspflicht und Grundlagen
Bei Neubauten, Sanierungen oder der Erweiterung bestehender Stromanschlüsse gelten in Steinhausen verbindliche Vorgaben für die Finanzierung der elektrischen Erschliessung. Die Grundlage dafür bildet das Reglement über die Erschliessungsfinanzierung Strom.
Für den Anschluss eines Grundstücks an das Stromnetz sind zwei einmalige Beiträge zu leisten:
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Netzanschlussbeitrag
Dieser deckt die effektiven Kosten für die Erstellung oder Änderung des Anschlusses an das Verteilnetz ab dem Netzanschlusspunkt. Dazu gehören Planung, Material, Grabarbeiten, Anschlussarbeiten und administrative Leistungen. -
Netzkostenbeitrag
Dieser dient als Beteiligung an der Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur. Die Höhe richtet sich nach der installierten Anschlussleistung (Ampère bzw. kW) und wird je nach Netzebene (Niederspannung oder Mittelspannung) bemessen.
Die Beitragspflicht entsteht mit der Fertigstellung des Anschlusses. Bei baulichen Änderungen oder einer Erhöhung der Anschlussleistung wird der Netzkostenbeitrag anteilsmässig neu berechnet. Für Ersatzbauten können frühere Beiträge angerechnet werden, sofern sie nachgewiesen werden.
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