Hauptinhalt
Installationsanzeige Wasser
Meldepflicht für Sanitärinstallationen
Gemäss den Richtlinien des SVGW ist vor Beginn von Installationsarbeiten an Trinkwasseranlagen eine Installationsanzeige einzureichen. Dies gilt für Neuinstallationen, Umbauten oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen. Die Anzeige muss durch ein konzessioniertes Sanitärunternehmen erfolgen und dient der Sicherstellung der Einhaltung der technischen Anforderungen und Hygienevorschriften.
Die Installationsanzeige ist vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Wasserversorgung einzureichen. Die Arbeiten dürfen erst nach Genehmigung der Anzeige aufgenommen werden.
Name |
---|