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* 70% Regel ab 2026
Immer mehr Solarstrom gelangt ins Steinhauser Stromnetz
Im Versorgungsgebiet der Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG sind heute rund 8’400 Kilowatt Photovoltaikleistung installiert – Tendenz steigend. Schweizweit sind es bereits 8 Millionen Kilowatt, bis 2050 sollen es ganze 45 Millionen sein. Eine erfreuliche Entwicklung, die jedoch neue Herausforderungen mit sich bringt.
An sonnigen Tagen entsteht mittags oft mehr Strom, als lokal genutzt werden kann. Das führt zu einem Überangebot, teils sogar zu negativen Strompreisen an den Strommärkten. Bisher werden solche Schwankungen über die jährlichen Stromtarife aufgefangen. In Zukunft soll vor allem eines helfen: den Strom dann zu verbrauchen, wenn er im Überfluss vorhanden ist.
70%-Regel ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 erlaubt der Gesetzgeber den Verteilnetzbetreibern, die Rückspeisung von Photovoltaikanlagen zeitweise zu begrenzen - um maximal drei Prozent der Jahresproduktion. Diese Drosselung ist mit der sogenannten 70%-Regel (angefügter Flyer) möglich.
Mit der Begrenzung muss das Stromnetz nicht mehr für einzelne Leistungsspitzen ausgebaut werden, die nur an wenigen Stunden im Jahr auftreten. Das spart Investitionskosten und hält die Netznutzungsgebühren und damit die Strompreise für alle Kundinnen und Kunden im Rahmen.
Die Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG wird diese Regelung ab 2026 mehrheitlich bei neu installierten Anlagen anwenden und sie punktuell auch auf bestehende Anlagen ausdehnen. Die Einführung erfolgt koordiniert mit den anderen Zentralschweizer Energieversorgern, damit die Umsetzung regional einheitlich gestaltet ist.
Neue Vergütungssätze ab 2026
Mit dem neuen Stromgesetz - dem Mantelerlass - wurden auch Mindestvergütungen für Solarstrom eingeführt. Die Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG setzt ihre Tarife ab 2026 leicht über den vom Bund festgelegten Mindestvergütungen an. Neu hängen die Vergütungssätze von der Grösse der Anlage ab und sind so ausgestaltet, dass sich die Investition über die gesamte Lebensdauer amortisieren kann.
Die Vergütungen liegen insgesamt tiefer als bisher, wodurch sich der Rückspeisungsertrag verringert. Dies ist bewusst so vorgesehen: Je mehr Strom direkt vor Ort verbraucht wird, desto weniger Energie fliesst ins Netz zurück - und desto geringer fällt der notwendige Netzausbau aus. Damit bleiben die Infrastrukturkosten im Rahmen und das Stromnetz in Steinhausen langfristig stabil.
Eigenverbrauch wird immer wichtiger
Seit Januar 2025 gilt das neue Verrechnungsmodell „virtuelles ZEV“ (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch). Es ermöglicht, dass mehrere Parteien in einem Gebäude oder Areal gemeinsam Solarstrom nutzen können - auch wenn keine direkte elektrische Verbindung zwischen ihnen besteht. Ab Januar 2026 kommt das Modell der «lokalen Elektrizitätsgemeinschaft» (LEG) hinzu. Damit können auch Personen ohne eigene Solaranlage vom lokal produzierten Solarstrom profitieren, wenn sie sich als Elektrizitätsgemeinschaft Versorgungsgebiet Steinhausens organisieren.
So wird der Eigenverbrauch einfacher und attraktiver - und der lokal erzeugte Strom bleibt zunehmend dort, wo er entsteht: in Steinhausen.
Lokaler Solarstrom stärkt Steinhausen
Der Ausbau der Solarenergie schreitet weiter voran - und Steinhausen ist mittendrin. Je mehr Strom im Ort produziert und genutzt wird, desto unabhängiger, klimafreundlicher und stabiler wird die Energieversorgung.
Die Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen AG unterstützt die Steinhauser Bevölkerung dabei mit fairen Tarifen, kompetenter Beratung und einer zuverlässigen Infrastruktur.
Mehr Informationen können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.
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| Flyer_PV_Gl-4_DIGITAL (PDF, 1.61 MB) | Download | 0 | Flyer_PV_Gl-4_DIGITAL |