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* Die Trinkwasserqualität hat oberste Priorität

Das WESt untersucht die Grundwasserbrunnen regelmässig auf Rückstände von Chlorothalonil.

Auch in diesem Jahr wurden in zwei von vier Pumpwerken des WESt Rückstände eines Fungizids festgestellt. Das Trinkwasser kann weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Das Wasser- und Elektrizitätswerk Steinhausen (WESt) bezieht das Trinkwasser für die Versorgung der Steinhauser Bevölkerung aus dem Pumpwerk Uerzlikon (Kt. Zürich), aus den drei Pumpwerken Zimbel, Höfe und Oberwald in Steinhausen sowie zu einem Teil vom Versorgungsnetz der WWZ. Durch regelmässige Laboruntersuchungen wird die Qualität des Trinkwassers über-wacht. Seit einigen Jahren wurden die Filterbrunnen zusätzlich auf die wichtigsten Rückstände von Chlorothalonil untersucht. Bei diesen Kontrollen wurden in zwei Steinhauser Grundwasserbrunnen Chlorothalonil-Rückstände nachgewiesen. Die Messungen werden jährlich wiederholt. Die Ergebnisse zeigen ein ähnliches Bild wie in den Jahren zuvor. Betroffen sind die Pumpwerke Zimbel und Uerzlikon. In beiden Brunnen wurden die Höchstwerte wieder überschritten. Keine Überschreitung gibt es beim Pumpwerk Oberwald und Höfe.

Das Trinkwasser kann weiterhin getrunken werden
Trotz der Belastung mit Rückständen von Chlorothalonil kann das Trinkwasser bedenkenlos konsumiert werden. Das Wasser aus den Pumpwerken Zimbel und Uerzlikon vermischt sich im Netz und im Reservoir mit dem Wasser aus den Filterbrunnen Höfe und Oberwald sowie dem zugekauften Wasser von den WWZ. Bei diesen drei Einspeisungen liegt die nachgewiesene Konzentration von Chlorothalonil-Rückständen unter dem Höchstwert. Diese Vermischung ändert aber je nach Verbrauch und Tageszeit. Deshalb kann keine Aussage über die Konzentration der Rückstände an einzelnen Entnahmestellen im Trinkwassernetz gemacht werden.

Jegliche Rückstände sind unerwünscht
Die nachgewiesenen Chlorothalonil-Rückstände stellen für die Bevölkerung keine Gefahr dar. Dies wird vom zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wie auch von den Zuger Behörden bestätigt. Der gesetzliche Höchstwert wurde vom Bund nicht auf toxikologischer Basis, sondern aufgrund des Vorsorgeprinzips festgelegt. Das Trinken von Hahnenwasser ist in Steinhausen deshalb nach wie vor sicher. Rückstände jeglicher Art sind im Trinkwasser aber unerwünscht, sei-en sie toxikologisch relevant oder nicht.

Messungen werden fortgeführt
Das WESt arbeitet eng mit den kantonalen Behörden zusammen. Zusammen mit dem kantonalen Amt für Verbraucherschutz werden Massnahmen erarbeitet, um die Qualität der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Die Messungen in den verschiedenen Pumpwerken werden regelmässig fortgeführt, damit zeit-nah Massnahmen ergriffen werden können, sollte dies nötig sein. Welche Massnahmen ergriffen werden müssen, hängt von einem Gerichts-entscheid ab. Zur Einstufung der Kanzerogenität von Chlorothalonil und der damit verbundenen Frage, ob die Abbauprodukte als relevant gelten, ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Verfahren hängig. Dieser Entscheid muss abgewartet werden. Unabhängig vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfolgen die Wasserversorgungen und das WESt das Ziel, die Konzentration dieser Abbauprodukte im Trinkwasser so weit wie möglich zu senken.

Trinkwasser – das streng kontrollierte Lebensmittel
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer Eins und unterliegt der Lebensmittelgesetzgebung. Zur Überwachung der chemischen und bakteriologischen Qualität des Wassers entnimmt das WESt dem Leitungsnetz jährlich mehrere Dutzend Proben, die vom Kantonalen Amt für Verbraucherschutz analysiert werden. Die Ergebnisse sind auf der nationalen Informationsplattform www.trinkwasser.ch publiziert.

Das Fungizid Chlorothalonil
Rückstände des Fungizids Chlorothalonil im Trinkwasser beschäftigen die Schweizer Wasserversorger seit mehreren Jahren intensiv. Das Pflanzenschutzmittel wurde seit den 70er-Jahren in der Landwirtschaft legal eingesetzt, ist aber mittlerweile verboten. Die Abbauprodukte des Fungizids (Metaboliten) können ins Grundwasser gelangen. Ende Juni 2019 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinär-wesen (BLV) auf der Basis einer Neubeurteilung einzelne Abbauprodukte des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil als relevant und da-mit potenziell gesundheitsgefährdend eingestuft. Diese Abbauprodukte unterliegen dem gesetzlichen Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter, welcher im Trinkwasser nicht überschritten werden darf.

Datum der Neuigkeit 4. Apr. 2023